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Verdrängung - was die Justiz dazu sagt!


Rede vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas vor dem Deutschen Bundestag zur Änderung des Strafgesetzbuches - Sexualstrafrecht, 25.09.2014


(Thema Verdrängung ab 1:07 Minute des Videos)

"... Wir verlängern des weiteren die Verjährungsfrist beim sexuellen Missbrauch. Denken Sie an die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit der Odenwaldschule oder auch kirchlichen Institutionen bekannt geworden sind. Ein Großteil der Taten war und ist bereits verjährt. Wir wissen heute von den Opfern, dass diese ihr Leid verdrängen, um überhaupt ein normales Leben führen zu können. Opfer brauchen Zeit und oftmals sehr viel Zeit, um Mut zu fassen, sich zu äußern. In Zukunft soll deshalb die Verjährung erst mit dem 30. Lebensjahr beginnen, bei schweren Missbrauchsfällen tritt die Verjährung dann erst mit dem 50. Lebensjahr des Opfers ein.

Täter dürfen nicht länger davon profitieren, dass die grausamen Folgen ihrer Tat, nämlich die Traumatisierung der Opfer, die Täter auch noch vor Strafverfolgung schützt..."


Diese Sätze sind ermutigend für alle die, die ihre Traumata verdrängen mussten...


Als traumatisierter Mensch, der oft nur bedingt Zugang zu dem Erlebten hat, eben weil er es aufgrund der Schrecklichkeit der Taten verdrängen musste, ist das Balsam für die Seele. Wie oft fühlen sich traumatisierte Menschen unverstanden und "verrückt"! Wer versteht schon das Thema Verdrängung und die Mechanismen, die hier zutage treten? Wer schaut schon hinter die Fassaden einer scheinbar heilen Familienidylle und sieht das, was hinter zugezogenen Gardinen passiert?


Wer glaubt einem Opfer, wenn es aus scheinbar "gutem Hause" kommt?


Täter nutzen den Mechanismus der Verdrängung, die infantile Amnesie, um Opfer weiterhin - auch als Erwachsene - unter Druck zu setzen.

Und Betroffene finden oft erst den Mut, sich für das Verdrängte zu öffnen, wenn sie sich in Sicherheit wissen oder die Täter von einst verstorben sind. Oft vergehen Jahre und sogar Jahrzehnte, bis ein traumatisierter Mensch sich innerlich stark genug fühlt, sich mit dem Trauma zu konfrontieren und den Schleier des Vergessens zu lüften!

Dass die Justiz diesen Umstand anerkennt, ist ein Ja zu allen Betroffenen und ich persönlich hoffe, dass sich Viele durch diesen Umstand ermutigt fühlen, noch einmal mehr sich zu sich und ihrer Wahrheit zu stellen, so schwer diese auch sein mag.


Dass sich vor Gericht missbräuchliche Übergriffe nicht immer beweisen lassen, gerade wenn sie Jahrzehnte zurück liegen, steht auf einem anderen Blatt.

Und dass nicht jeder vom Missbrauch Betroffene den Rechtsweg geht, eine persönliche Entscheidung.


Dennoch ist es für Betroffene hilfreich zu wissen, dass der Umstand der Verdrängung von Traumata nicht nur von Psychologen und Psychiatern, sondern eben auch von der Justiz anerkannt wird.



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