Zur Zeit wird die Aufnahme des sogenannten:
„Nein ist Nein“ Paragraphen
in das deutsche Sexualstrafrecht diskutiert. Bislang muss sich eine Frau „wehrhaft verteidigt haben“, um vor Gericht deutlich zu machen, dass sie einem Sexualakt nicht zugestimmt hat. Ein verbales „Nein“ reicht also nicht aus, um seinen Standpunkt einem Täter gegenüber genügend zu bekunden! Das allein ist schon ein Ding der Unmöglichkeit! Die Frau muss sich körperlich verteidigen, um ihre Absicht – das Nein – deutlich zu machen!
Dies ist für viele Betroffene jedoch unmöglich!
Es scheint so einfach zu sagen: "Ja, warum hast du dich denn nicht gewehrt? Du hättest ja zuschlagen können! Ein Tritt in die Weichteile! Oder zumindest weglaufen! Wenigstens weglaufen hättest du doch können!!"
Doch das können viele nicht! Nicht, weil sie so schwach sind, sondern weil sie schlicht und ergreifend nicht können. Denn sie stehen unter Schock.
Der Schockmoment, wenn man plötzlich angegriffen wird, berührt wird, ist so groß, dass eine innere und äußere Lähmung einsetzt. Und dies ist ein Mechanismus, der nicht nur psychischer Natur ist, sondern biochemisch ganz einfach nachgewiesen werden kann:
Es erfolgt ein Angriff und unser Körper stellt in großen Mengen Adrenalin bereit, zum Kampf oder zur Flucht. Adrenalin sorgt dafür, dass Körperpartien wie die Muskeln, stärker durchblutet werden und man somit leistungsfähiger ist. Das Schmerzempfinden wird reduziert, ein Tunnelblick setzt ein, man ist in einer Habacht-Haltung. Eigentlich perfekte Voraussetzungen, um zu kämpfen oder zu fliehen.
Wenn allerdings der Betroffene diesen Adrenalinschub nicht für Kampf oder Flucht nutzt, kehrt sich der Effekt ins Gegenteil:
Das Adrenalin führt zu einer inneren und äußeren Starre. Im Boxsport nennt man dieses Phänomen den sogenannten „Freeze“ (engl: gefroren). Die Reaktion der Muskeln auf die Nervenimpulse ist stark verlangsamt bis hin zu inexistent und Betroffene fühlen sich wie erstarrt, körperlich aber auch mental. Sie haben das Gefühl „nicht denken“ zu können.
Evolutionsbiologisch macht das Sinn: Wenn der Kampf gegen den Säbelzahntiger und die Flucht aussichtslos schienen, half nur noch eins: Sich tot zu stellen. Das wirkte, denn viele Raubtiere fraßen kein Aas und verloren das Interesse an einem, der „wie tot“ schien.
In der Gegenwart bei einem Täter, der einen auf der Straße, bei der Arbeit oder sogar in den eigenen vier Wänden bedrängt, funktioniert das leider nicht!
Er wird nicht von einem ablassen, nur, weil man sich „tot stellt“, noch Mitleid haben, weil man unter Schock steht.
Nun stellt sich die Frage: Warum aber verteidigen sich Betroffene nicht? Oder laufen zumindest weg?
Da ist zum einen der Überraschungsmoment. Man hat nicht mit einem Angriff gerechnet, nicht hier, nicht von dieser Person. Ist komplett perplex und mit der Situation überfordert. Immerhin sind die meisten von uns nicht täglich einer Angriffssituation ausgesetzt, es sei denn, sie trainieren Kampfsport.
Zum anderen kommt hier etwas zu tragen, was den meisten nicht bewusst ist:
Vergangene Traumata.
Viele Menschen erlebten in ihrer Kindheit und Jugend traumatische Situationen wie Missbrauch und Gewalt, in verschiedenen Abstufungen. Traumatische Erlebnisse in dieser Zeit werden von Betroffenen häufig verdrängt, einfach deshalb, weil sie nicht die Möglichkeit der Verarbeitung haben und diese Übergriffe meistens im familiären Rahmen stattfinden, wo das Thema tabu ist und meist unter Androhung von Strafe nicht ans Licht geraten darf.
Diese Traumata gären im Inneren des Betroffenen vor sich hin, verdrängt, weggesperrt und verbannt aus dem Bewusstsein. Unbewusst senden sie Signale der Angst aus, der Hilflosigkeit und ziehen Menschen an, die genau in diese Kerbe schlagen.
Kommt es dann zu einem erneuten Angriff im Erwachsenenalter, fallen diese Menschen in das erlebte (verdrängte) Trauma hinein und fühlen sich nicht in der Lage, zu reagieren. Sie fühlen sich wieder „wie damals“ und reagieren auch wie „damals“: mit der Hilflosigkeit eines Kindes.
Da ist ein Teil in ihnen der sagt: „Wehren macht alles noch schlimmer“, oder „wenn du dich wehrst, wird alles noch schlimmer“, oder Stimmen der Vergangenheit mit Ratschlägen wie: „du wolltest es doch auch“, „du hast es selbst provoziert“, „es wird dir ohnehin keiner glauben“, bis hin zu „ist doch nicht so schlimm, nun hab dich nicht so…“.
Insofern kann von keinem Opfer verlangt werden, sich wehrhaft zu verteidigen, wie es der Gesetzgeber verlangt. Einfach schon deshalb nicht, weil es dazu oft gar nicht in der Lage ist.
Ein „Nein ist Nein“ Paragraph würde einem Opfer in soweit helfen, als dass ein verbales „Nein“ zumindest vom Gericht als solches angesehen wird: als ein Nein!
Und ein Täter würde wissen: Respektiere ich dieses Nein nicht, begehe ich eine Straftat!
Bislang ist das nicht so…
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