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AutorenbildEl Faro Berlin

Fonds sexueller Missbrauch


In diesen Blogbeitrag soll es um die Möglichkeiten gehen, wie Opfer und Betroffene von Missbrauch auf ihrem Weg der Verarbeitung finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten können mit Hilfe des Fonds sexuellen Missbrauchs.

Gerade Menschen, die durch missbräuchliche Erfahrungen gekennzeichnet sind, haben es schwer, beruflich Fuß zu fassen. Oft sind die seelischen Verletzungen, selbst wenn sie Jahre oder gar Jahrzehnte zurück liegen, so groß, dass das Ausüben einer "normalen" Tätigkeit und ein Acht- Stunden- Alltag nicht zu meistern ist.


Harz IV und sozialer Abstieg sind oft die Folge.

Zu der seelischen Verletzung und dem großen Gefühlspaket kommt der finanzielle Druck, der Betroffene oft an den Rand des Erträglichen führt. Geld für alternative Therapien, die von Kassen meist nicht übernommen werden, fehlt und oft sind es gerade diese Therapien, die der Betroffene so dringend benötigen würde, um für sich auf seinem Heilungsweg ein Stück weiter zu kommen.


Hier hilft der Fonds sexueller Missbrauch.


Dieser Fond stellt Opfern von Missbrauch Gelder bereit, um weiterführende Therapien und andere Maßnahmen zu bezahlen, die die Folgen des Missbrauchs lindern oder heilen.


"Der Fonds Sexueller Missbrauch will Betroffenen helfen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im familiären Bereich erlitten haben und noch heute unter dessen Folgewirkungen leiden. Betroffene, die in der Familie im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses sexuell missbraucht wurden, können Sachleistungen wie z.B. Therapien beantragen. Leistungen aus dem Fonds sind für Betroffene gegenüber den gesetzlichen Leistungen nachrangig. Das bedeutet, dass er sich nur an die Betroffenen richtet, die Leistungen nicht schon aus den bestehenden Hilfesystemen (z.B. Gesetzliche und Private Krankenversicherung, Gesetzliche und Private Unfallversicherung, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz) gemäß ihren Bedürfnissen erhalten. Auch zivilrechtliche Ansprüche gegen die verantwortliche Organisation, die Täterin oder den Täter haben Vorrang vor den Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch, sofern sie (noch) gerichtlich durchgesetzt werden können und dies auch zumutbar ist. Aufgabe des Fonds ist es, noch andauernde Belastungen als Folgewirkung des Missbrauchs auszugleichen bzw. zu mildern. Ein Rechtsanspruch besteht nicht."


Quelle: Fonds sexueller Missbrauch

http://www.fonds-missbrauch.de/fonds-sexueller-missbrauch/


Sicherlich ist es für Betroffene nicht einfach, sich zu dem Erlebten im Rahmen der Antragstellung zu äußern. Allerdings kommt der Fonds den Betroffenen entgegen, indem die Fragebögen leicht auszufüllen sind und geschulte Psychologen über eine


Telefonhotline, anonym und gratis, Tel: 0800 400 10 50


beim Ausfüllen Hilfe und Unterstützung anbieten.


Wir vom Verein El Faro haben im Rahmen unserer ehrenamtlichen Tätigkeit und Unterstützung von Betroffenen von sexuellem Missbrauch und Gewalt sehr positive Erfahrungen mit dem Fonds gemacht und möchten Betroffene ermutigen, für sich zu kämpfen und diesen Schritt zu gehen.

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